Ausbilder Erste Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen nach FeV § 68 und BGV A1 / BGG 948

Fortbildungen / Medizin

Datum: 13.09.2008    Enddatum:  18.09.2008

Erste-Hilfe-Ausbilderlehrgang:
Der Einstieg in die Selbstständigkeit

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Warum machen Sie sich nicht als Ausbilder z.B. im Nebenerwerb selbstständig?

Mit diesem Lehrgang erwerben Sie die Vorraussetzung, um sich als "andere ausbildende Stelle nach § 68 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) von der zuständigen Landesbehörde und der Berufsgenossenschaft als "ermächtigte Stelle" anerkennen zu lassen.

Die Sanitätsschule Tembaak ist durch das Land Schleswig-Holstein anerkannte "ausbildende Stelle für die EH- und LSM-Ausbilderschulung und -fortbildung. ( AZ.:LS 137-621.423.620.27 vom 12.10.2000). 

Zertifiziert durch die BG:

Wir sind das 1. private Unternehmen in Deutschland, das durch die Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften nach BGG 948 / BGG 949 am 01.10.2003 die Ermächtigung für die Aus- und Fortbildung erhalten hat.
Ermächtigung für die Aus- und Fortbildung von
* Betriebshelfern/innen
* Betriebssanitätern/innen
* Ausbildern/innen der Ersten Hilfe und des Betriebssanitätsdienstes
sowie zur
* Qualifizierung von Ärzten/innen zu EH-Ausbildern

Der Ausbilderlehrgang sowie die Ausbilderfortbildung sind über das Arbeitsamt, Rentenversicherungsträger und den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr förderungswürdig.
Sprechen Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrer ARGE oder dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Unsere Ausbilderaus- und fortbildungen sowie die Betriebssanitäteraus- und fortbildung sind
auch dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) des Landes Schleswig-Holstein anerkannt.
(Geschäftszeichen 01878-00-B 5081-07 bis 5088-07) ;sowie nach dem Bildungsurlaubsgesertz Berlin
Seminarinhalte:
- Grundlagen der Unterrichtsgestaltung
- Die Fachdidaktik der Ersten Hilfe,
- Die aktuellen Erste-Hilfe- und Reanimationsrichtlinien
- Praxistraining (obwohl ja alle Maßnahmen beherrscht werden sollten)
- Unterrichtsbeispiele mit Supervision und Prüfung

Das Ziel:
Staatlich und von der Berufsgenossenschaft anerkanntes Zertifikat:
"Ausbilder der Ersten Hilfe und Lebensrettende Sofortmaßnahmen"


Seminardauer: 56 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

Voraussetzung:
- Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 1 Jahr)
- Sanitätsausbildung oder vergleichbare Ausbildung ( 48 UE)
(Nachweise erforderlich)

Zur weiteren Vorbereitung auf den EH-Ausbilder-Lehrgang bieten wir Ihnen zur Sicherung des Lernerfolges einen Intensiv-Erste-Hilfe-Lehrgang von 3 Tagen an. Dieser ist auch für Jeden interessant, der Praxis und Hintergründe der Ersten Hilfe vertieft erfahren möchte.

Alle Teilnehmer erhalten kostenfrei den " Leitfaden Erste Hilfe " mit Unterrichtsskizzen, Praxisanleitungen, Ausbilderinformationen, Folienabbildungen. Lediglich der gedruckte Foliensatz oder die animierte Powerpointpräsentation ist käuflich über unseren Erste-Hilfe-Shop zu erwerben.

Zur Vorbereitung kann dort auch die komplette Ausbildungsunterlage " Erste Hilfe " mit Unterrichtsskizzen, Praxisanleitungen, Ausbilderinformationen, Folien im PDF-Format zum reduzierten Teilnehmerpreis erworben werden.

Hier kann unsere Informationsflyer zur EH-Ausbilderschulung  sowie eine Übersicht des Foliensatzes Erste Hilfe (kleine Auflösung) heruntergeladen werden 

Folienübersicht Ausbildungsunterlage " Erste Hilfe " ; 4. Auflage 2006/08 nach ERC 2005 / ERC 2006


NTEH-EH2006_8_Folienübersicht_kleine Auflösung.pdf
 

Faltblatt Ausbilder Erste Hilfe

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